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Anwalt für Strafrecht in Kiel 

Anhörungsbogen, Strafbefehl, Anklage, Durchsuchung oder Verhaftung? Wir helfen Ihnen bei allen Problemen oder Fragestellungen rund um das Strafverfahren oder Bußgeldverfahren – wenn nötig sofort.

In absoluten Notfällen wie beispielsweise einer Verhaftung oder Durchsuchung können Sie uns jederzeit rund um die Uhr über unsere

Notrufnummer     01573 0838564

erreichen. Um Ihre Rechte zu schützen, sollten Sie nicht zögern und schnellstmöglich die Einschaltung eines erfahrenen Verteidigers veranlassen.

Vor allem strafrechtliche Anschuldigungen ziehen sehr oft und sehr schnell massive Konsequenzen für das eigene Leben nach sich. Sowohl berufliche Konsequenzen als auch empfindliche Geldstrafe bis hin zur mehrjährigen Haftstrafe müssen schnellstmöglich mit den richtigen Mittel und der passenden Strategie verteidigt werden.

Wir helfen im allgemeinen Strafrecht und Jugendstrafrecht, im Verkehrsstrafrecht, weiten Teilen des Wirtschaftsstrafrechts sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowohl auf Seiten der Beschuldigten als auch der Opfer weiter.

 

Gern verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die Schwerpunkte:

Allgemeines Strafrecht

Zahlreiche Vergehen und Delikte fallen unter das Allgemeine Strafrecht – von Sachbeschädigung über Körperverletzung, Betrug und Urkundenfälschung bis hin zu Diebstahl, Raub oder räuberische Erpressung. Diese Aufzählung ist natürlich nur beispielhaft. Wegen der feinen Einzelheiten fällt es Polizei und Staatsanwaltschaft oft schwer den Tatvorwurf dem passenden Delikt zuzuordnen, sodass wir genau für Sie prüfen, welche Merkmale erfüllt sind. Das hat teilweise eklatante Auswirkungen auf den angedrohten Strafrahmen und kann sofort vor einer Freiheitsstrafe bewahren.

Sofort nach der Mandatierung beantragen wir umfassend für Sie Akteneinsicht und verschaffen uns den notwendigen Überblick über den Stand der Ermittlungen. Auf dieser Basis prüfen wir die Sach- und Rechtslage und besprechen anschließend mit Ihnen das weitere Vorgehen. Durch einen intensiven Austausch mit Staatsanwaltschaft, Gerichten, Polizei und den sonst beteiligten Stellen und Behörden bereiten wir für Sie eine optimale Strafverteidigung vor und empfehlen frühzeitig geeignete Maßnahmen. Insofern die schnellstmögliche Konsultation eines Verteidigers der Grundstein für die erfolgreiche Zusammenarbeit.

Jugendstrafrecht

In einem Alter bis 21 Jahren, bei Ausnahmefällen bis 18 Jahren, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Dabei steht nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern eine geeignete erzieherische Wirkung. Gerade dabei kommt es auf eine Einzelfallbetrachtung an, insbesondere in welcher Position sich der Jugendliche in seinem sozialen Umfeld befindet. Um dies sauber und präzise herauszuarbeiten, sollte eine Begleitung durch einen Verteidiger erfolgen, damit frühzeitig geeignete Maßnahmen und Strategien einer erzieherischen Maßnahme geprüft und vorbereitet werden können, um einen schnellen Verfahrenserfolg zu gewährleisten.

Denn auch das Jugendstrafrecht sieht teilweise harte Sanktionen bis hin zu Haftstrafen vor. In dieser Situation sollte sauber geprüft werden, ob die angedachten Sanktionen nur als Abschreckungseffekt oder erzieherische Maßnahme geeignet sind.

Wir legen den Finger in die Wunde, um eine persönliche Entwicklung in jungen Jahren zu ermöglichen und harte Auswirkungen für den weiteren Lebensweg möglichst zu vermeiden.

Verkehrsstrafrecht

Fahrerlaubnis und Führerschein sind zu einer essentiellen Stütze im gesellschaftlichen Leben geworden. Wegen dieser wichtigen Bedeutung kämpfen wir gerade auch im Falle der Beschlagnahme oder vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis für Ihre Möglichkeiten. Hier muss den zuständigen Behörden schnellstmöglich eine Situation offenbart werden, die sich mit Ihrer Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen mit richtigen Argumenten und Strategien auseinandersetzt.

Auch hier sind die möglichen Vorwürfe vielfältig:

  • Trunkenheit im Verkehr („Alkohol oder Drogen am Steuer“)
  • fahrlässige Körperverletzung bis hin zur Tötung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung oder Beleidigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (…)

Da Sie das Recht haben zu schweigen, sollten Sie davon Gebrauch machen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht einwickeln wir in der Regel die für Sie passende Strategie.

Ist das verkehrsrechtliche Strafverfahren abgeschlossen, folgt später oftmals noch ein verwaltungsrechtliches Verfahren, verbunden mit der Prüfung von Führerscheinmaßnahmen. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig und umfassend beraten lassen, um bereits im Vorwege geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Da es kein Patentrezept gibt, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob möglicherweise im Nachgang noch eine MPU oder sonstige Überprüfung droht, bzw. Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.

Wirtschaftsstrafrecht

Gerade im geschäftlichen Umfeld des Wirtschaftslebens geht es ganz schnell heiß her. Hinweis an die Behörde, die oftmals auch nur ein reiner Verdacht ohne jegliche Grundlage sind, entpuppen sich als ernsthafte Ermittlungsverfahren wegen Untreue, Betruges, Insolvenzverschleppung, Bestechung oder ähnlicher Delikte. Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte sind dabei zunächst die Gallionsfiguren um strafrechtlich in den Fokus zu gelangen.

Neben Unternehmen sind es zunehmend mittlerweile auch Privatpersonen, die im Internet Gegenstände zum Kauf oder Dienstleistung anbieten und dadurch in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten.

Neben einer absoluten Gefahr für das Unternehmen, drohen auch für das private Leben, vor allem das berufliche Fortkommen, erhebliche Konsequenzen, falls es zu einer Verurteilung kommt. Insbesondere der Reputationsschaden, stellt allein durch die Einleitung eines Strafverfahrens mit Außenwirkung eine so massive Einschränkung dar, dass sich viele Unternehmen davon wirtschaftlich nur schwer oder nicht mehr erholen können.

Der Versuch möglicher staatlicher Eingriffe in die Gestaltung des Wirtschaftslebens und ein sich immer weiter steigernder Konkurrenzkampf im Wettbewerb stellen weitere Hürden dar.

Die vermeintliche Grenze zur Illegalität im Wirtschaftsleben ist fließend und gefährlich. Oft ist die Strategie „Augen zu und durch“ und sich auf Unwissenheit zu berufen. Diese ist jedoch bereits im Vorwege zum Scheitern verurteilt.

Vielmehr sollte bei dem ersten Verdacht, also bereits vor einer konkreten Beschuldigung, eine sofortige und gezielte Strategieplanung erfolgen, um die weitere Tätigkeit und den Fortgang des Unternehmens, trotz eines möglichen Verfahrens zu sichern.

Betäubungsmittel-Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht hinsichtlich möglicher Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist zu Recht als Spezialmaterie des Strafrechts zu bewerten, da spezielle und vertiefte Kenntnisse unter Einbindung der örtlichen Rechtsprechung erforderlich sind.

Regelmäßig geht es um Delikte im Zusammenhang mit Crystal Meth, Kokain und Cannabis u.s.w. Die Chancen einer erfolgreichen Verteidigung müssen dabei im Rahmen einer Akteneinsicht geprüft und fachkundig genutzt werden.

Schwerpunkte der Verteidigung sind dabei:

· Besitz von Betäubungsmitteln

· Unerlaubter Anbau oder Herstellung von Betäubungsmitteln

· Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Teilweise werden diese Tatbestände als Verbrechen eingeordnet, sodass neben Geldstrafe auch empfindliche Haftstrafen drohen. Hier versuchen wir die „Milderungstatbestände“ des BtMG zu nutzen:

· Absehen von der Verfolgung bzw. Anklage bzw. Einstellung

· Strafmilderung oder Absehen von Strafe

· Zurückstellung der Strafvollstreckung (Therapie statt Strafe)

· Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung

Wir prüfen die beste Strategie!

Kapitalstrafrecht

Hier geht es um die Verteidigung von Straftaten gegen das menschliche Leben durch (versuchten) Mord und Totschlag.

Neben den strategischen und prozessualen Feinheiten kommen hier erweitere Kompetenzen in den Bereichen Psychologie, Kriminaltechnik und Rechtsmedizin zum Tragen. Hier haben wir für Sie wichtige Kontakte zu externen Sachverständigen und Hilfeangeboten.

Gerade in diesem Bereich sollte durch massiven Mediendruck und den Hang zu einer Vorverurteilung sofort professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Maßgeblich nach Tat und Schwere, drohen als Strafmaß mehrjährige bis lebenslange Freiheitsstrafen. Auch die mögliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung muss regelmäßig in die Prüfung einbezogen werden.

Dabei wird deutlich, wie wichtig eine schnellstmögliche Verteidigung ist, da es erhebliche Unterschiede für das weitere Leben mit sich bringt, ob eine Verurteilung wegen versuchten Mordes oder nach entsprechender Abmilderung wegen gefährlicher Körperverletzung erfolgt.

Häufige Fragen:

Ich habe eine Vorladung bekommen? Was soll ich tun?

Sie erhalten eine Vorladung zur zeugenschaftlichen Vernehmung und plötzlich befinden Sie sich in einer Beschuldigtenvernehmung aus der Sie nur schwer wieder rauskommen. Sobald die Belehrung erfolgt, dass man nichts mehr sagen muss, sollten Sie dies auch tun, die Vernehmung abbrechen und sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Sollten Sie „irgendwie“ in der Sache mit „drinhängen“, sollte auch vor einer möglichen Zeugenvernehmung die richtige Strategie geprüft werden.

Vorsicht ist auch bei Telefonaten mit der Polizei geboten. Oft werden da bereits entscheidende Fragen gestellt, ohne dass vorher irgendeine Aufklärung erfolgt ist.

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass man als Beschuldigter bei der Polizei im Falle einer Vorladung erscheinen muss oder dort gar etwas sagen muss. Damit verbessert man seine Situation auch nicht, sondern erschwert die Verteidigung. Es sollte in den allermeisten Fällen zunächst eine Akteneinsicht erfolgen, ehe Angaben gemacht werden. Anders ist es bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft. Hier muss man hingehen, sollte jedoch ebenfalls schweigen. Auch hier sollte stets vorher ein Verteidiger kontaktiert werden.

Schweigen kann nie zum Nachteil ausgelegt werden - es ist das Recht des Beschuldigten.

 

Wie verhalte ich mich als Opfer bzw. Geschädigter in einem Strafverfahren?

Egal ob gewünscht oder nicht: Ihre Rolle als Zeugen ist im Strafverfahren grundsätzlich unvermeidbar. Neben Zeugenschutzprogrammen in ausgewählten Fällen können Sie sich als Opfer einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand nehmen.

Natürlich können Sie teilweise auch aktiv im Rahmen einer Nebenklage durch Fragen und Anträge Einfluss auf das Strafverfahren nehmen.

In den meisten Fällen trägt die Kosten entweder die Staatskasse oder der Verurteilte. Gern beraten wir Sie im Vorwege.

 

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Wir unterbreiten Ihnen gern eine faire und transparente Honorarvereinbarung.

In einfacheren Fällen rechnen wir auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. In diesen Fällen liegen die Kosten je nach Umfang und Schwierigkeit bei durchschnittlich 500,00 € bis 1.500,00 € brutto.

Natürlich können wir Sie auch vorab über Ihre Möglichkeiten und die voraussichtlichen Kosten beraten. Dabei belaufen sich die Beratungskosten auf höchstens 249,90 € für eine Erstberatung.

 

Wer trägt die Kosten bei Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens?

Bei einer Anklage vor Gericht wegen einer Straftat und einem anschließenden Freispruch werden die Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären.

Bei einer Einstellung vor dem gerichtlichen Verfahren sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

 

Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Das Gesetz sieht vor, dass in bestimmten Konstellationen eine Verurteilung nur erfolgen darf, wenn dem Beschuldigten im Strafverfahren ein Strafverteidiger zur Seite steht. Dies wird als „Notwendige Verteidigung“ bezeichnet. Die Voraussetzungen sind in § 140 Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen übernehmen wir in bestimmten Fällen auch ein Mandat als Pflichtverteidiger. Im Einzelfall werden wir dies für Sie prüfen.

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